Verteidigung

Gewerbliche Schutzrechte können behördlich oder gerichtlich überprüft werden, ausgelöst durch einen Einspruch, eine Nichtigkeitsklage oder einen Löschungsantrag. Oft liegt aber eine außergerichtliche Lösung im Interesse aller Beteiligten.

Wir bieten:

  • Gutachten zur Rechtsbeständigkeit Ihrer gewerblichen Schutzrechte und der gewerblichen Schutzrechte Ihrer Wettbewerber
  • Entwicklung und Umsetzung geeigneter Angriffs- und Verteidigungsstrategien
  • Vertretung im behördlichen und Unterstützung im gerichtlichen Verfahren