Verteidigung
Gewerbliche Schutzrechte können behördlich oder gerichtlich überprüft werden, ausgelöst durch einen Einspruch, eine Nichtigkeitsklage oder einen Löschungsantrag. Oft liegt aber eine außergerichtliche Lösung im Interesse aller Beteiligten.
Wir bieten:
- Gutachten zur Rechtsbeständigkeit Ihrer gewerblichen Schutzrechte und der gewerblichen Schutzrechte Ihrer Wettbewerber
- Entwicklung und Umsetzung geeigneter Angriffs- und Verteidigungsstrategien
- Vertretung im behördlichen und Unterstützung im gerichtlichen Verfahren